Transparente Kostenübersicht

Kosten & Bezahlung eines KFZ-Gutachtens

Viele Geschädigte verzichten auf ein unabhängiges Unfallgutachten, weil sie Kosten befürchten. Die gute Nachricht: Bei unverschuldeten Unfällen übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten. Wir geben Ihnen eine klare Orientierung.

Für Geschädigte meist kostenfrei
Keine Vorleistung nötig
Direkte Abrechnung mit Versicherung

Wann ist ein Unfallgutachten für Sie kostenfrei?

Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, gehören die Kosten für ein Unfallgutachten zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten – Sie zahlen nichts.

Das gilt auch bei Teilschuld: Hier werden die KFZ-Gutachten Kosten entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt. Entscheidend ist, dass der Schaden die sogenannte Bagatellgrenze überschreitet.

Wann zahlt die Versicherung?

Bei eindeutiger Schuld des Unfallgegners (100 % Haftung)
Bei Teilschuld entsprechend der Haftungsquote
Bei Schäden ab ca. 750 € (Bagatellgrenze)

Wie erfolgt die Bezahlung des Gutachtens?

1

Beauftragung

Sie beauftragen mich als unabhängigen Sachverständigen. In der Regel ist keine finanzielle Vorleistung notwendig.

2

Gutachten-Erstellung

Ich dokumentiere den Schaden vor Ort, erstelle Ihr Unfallgutachten und übermittle es an die gegnerische Versicherung.

3

Direkte Abrechnung

Die Kosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Bei unklarer Haftungslage bespreche ich die Situation vorab transparent mit Ihnen.

Was kostet ein KFZ-Gutachten, wenn ich selbst zahlen muss?

In Fällen, in denen Sie die KFZ-Gutachten Kosten selbst tragen – etwa bei Eigenverschulden oder einem Kaskoschaden – richtet sich das Honorar nach der Höhe des Schadens. Es orientiert sich an den branchenmäßigen Honorartabellen für Sachverständige.

Bei kleineren Schäden beginnen die Kosten ab ca. 350 €. Bei höheren Schadenssummen steigt das Honorar entsprechend. Sie erhalten vorab immer eine transparente Kosteneinschätzung, sodass es keine Überraschungen gibt.

Orientierungswerte

Kleinere Schäden ab ca. 350 €
Mittlere Schäden ca. 500 – 800 €
Größere Schäden individuell

Alle Angaben sind Richtwerte. Sie erhalten vorab immer eine individuelle Einschätzung.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Bei Schäden unter ca. 750 € spricht man von einem Bagatellschaden. In diesen Fällen kann ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt ausreichend sein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der Unterschied: Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein vollständiges Unfallgutachten dokumentiert darüber hinaus Wertminderung, Nutzungsausfall und versteckte Schäden – Positionen, die bei einem Kostenvoranschlag nicht berücksichtigt werden.

Kostenvoranschlag vs. Gutachten

Kostenvoranschlag: nur Reparaturkosten
Gutachten: Reparaturkosten + Wertminderung + Nutzungsausfall + versteckte Schäden

Auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein – ich berate Sie ehrlich.

Warum viele Geschädigte unnötig Geld verschenken

Aus Angst vor den KFZ-Gutachten Kosten verzichten viele Unfallopfer auf eine unabhängige Begutachtung. Sie lassen sich von der Versicherung mit einem Schnellangebot abspeisen oder akzeptieren den Kostenvoranschlag der Werkstatt als alleinige Grundlage.

Das Problem: Ohne ein professionelles Unfallgutachten werden wichtige Schadenspositionen häufig nicht ermittelt und damit nicht erstattet.

Wertminderung ignoriert
Nutzungsausfall fehlt
Versteckte Schäden übersehen

Das Paradoxe: Das Gutachten, vor dessen Kosten Sie sich schützen wollen, hätte Ihnen in vielen Fällen deutlich mehr Geld eingebracht als es gekostet hätte.

Unsicher, ob sich ein Gutachten lohnt?

Ich prüfe Ihren Fall unverbindlich und sage Ihnen ehrlich, ob ein Unfallgutachten in Ihrer Situation sinnvoll ist. Rückmeldung meist innerhalb von 30 Minuten.

Unverbindliche Ersteinschätzung
Ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten
Schnelle Terminvergabe
Rückmeldung in 30 Min.
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